Wohnblock-Innenordnung
1. Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, bei Bedarf an allen Eigentümerversammlungen teilzunehmen.
2. Jeder Eigentümer hat Vorfahrt durch alle Gemeinschaftsbereiche. Es ist ihnen jedoch nicht gestattet, an Aktivitäten teilzunehmen, die Feuer, Schäden oder unnötige Unannehmlichkeiten oder Störungen für die anderen Bewohner verursachen könnten.
3. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, für Reparaturen an den gemeinsamen Teilen des Wohnblocks Zugang zu seinen eigenen Räumlichkeiten zu gewähren.
4. Jeder Eigentümer muss den vereinbarten Betrag für die jährliche Immobilienwartung vor oder am angegebenen Fälligkeitsdatum überweisen.
5. Jeder Eigentümer ist gesamtschuldnerisch für Reparaturen an allen gemeinsam genutzten Teilen des Wohnhauses verantwortlich.
6. In den Gemeinschaftsräumen des Apartmenthauses ist das Rauchen nicht gestattet.
7. Jeder Eigentümer ist für die allgemeine Instandhaltung und Reparatur seiner Wohnung selbst verantwortlich.
8. Es ist nicht gestattet, Gegenstände von Balkonen zu werfen.
9. Alle Wohnungen sollten mit mindestens einem funktionierenden Rauchmelder ausgestattet sein.
10. Das Ablegen von Sachen, Baumaterialien, brennbaren Stoffen, Abfällen und anderen Gegenständen auf den Treppenpodesten, auf dem Treppenhaus und anderen Gemeinschaftsflächen ist nicht gestattet.
11. Es ist nicht gestattet, zwischen 24:00 und 08:00 Uhr zu spielen, zu singen, Musikanlagen, Lautsprecher- und Unterhaltungsanlagen zu benutzen oder Reparaturarbeiten durchzuführen, die die übrigen Bewohner stören könnten Ausnahmen können nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Komitees oder Komplexmanagers gewährt werden.
12. Alle Bewohner sind verpflichtet, ihre Kinder oder vorübergehende Bewohner nicht in ihre Wohnungen zu lassen, die vorgeschriebenen Innenraumvorschriften zu verletzen oder die gemeinsamen Teile der Gebäude zu beschädigen.
13. Es ist nicht gestattet, Gegenstände, Baumaterialien, Müll, gefährliche flüssige Substanzen, Motoröle oder anderes Petroleum. Wer des Schadens oder der Behinderung schuldig gesprochen wird, trägt alle Kosten für die entsprechenden Reparaturen.
14. Jeglicher Müll muss entfernt und zu den bereitgestellten Behältern außerhalb der Komplextore gebracht werden. In den Gemeinschaftsbereichen darf kein Müll zurückgelassen werden.